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Konsumenten wollen wissen, was sie essen

Verbraucherwünsche gehen über neue EU-Richtlinie hinaus

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Nach einer Emnid-Umfrage wünschen sich 72 Prozent der deutschen Konsumenten eine lückenlose Auflistung aller Zutaten bei Lebensmitteln. Kritisiert wird von den Verbrauchern, dass die derzeitigen Kennzeichnungen nicht verständlich sei, berichtet der Tiefkühl-Waren-Hersteller Frosta, der die Studie in Auftrag gegeben hat. Für die Studie wurden 1'000 Personen im Alter zwischen 14 und 60 Jahren befragt.

Gemäss der Emnid-Umfrage sind die Konsumenten besonders in Hinblick auf Zusatzstoffe sensibilisiert. Die Mehrheit der Befragten achtet bei Lebensmitteln darauf, ob die Produkte Zusatzstoffe enthalten. 61 Prozent meiden sogar den Kauf von Lebensmitteln mit zugesetzten Farbstoffen, Aromen und Geschmacksverstärkern. Misstrauen herrscht bezüglich der Ungefährlichkeit von Zusatzstoffen. Die meisten fürchten, dass Zusatzstoffe Allergien auslösen könnten, ungesund seien oder minderwertige Zutaten überdecken könnten.

81 % der Befragten informieren sich über ihre Lebensmittel durch das Lesen des Etiketts. Doch die derzeit geltenden Bestimmungen in Deutschland sind oft nicht klar und deutlich. Nach dem bestehendem Lebensmittelrecht haben die Hersteller die Möglichkeit, viele Zusatzstoffe hinter Sammelbezeichnungen wie Trauben-Nuss-Mischung oder Fruchtzubereitung zu verstecken. Nach der neuen EU-Richtlinie, die ab 2005 in Kraft treten soll, wird dieses Schlupfloch geschlossen und trägt damit dem Wunsch der Verbraucher nach einer lückenlosen Kennzeichnung Rechnung. In der neuen Richtlinie müssen alle Inhaltsstoffe in zusammengesetzten Zutaten, die mehr als zwei Prozent des Gesamtprodukts ausmachen, auf der Verpackung deklariert werden. Bisher lag diese Schwelle bei 25 Prozent. In Zukunft müssen zum Beispiel Hersteller von Erdbeerjogurt die Einzelbestandteile der "Fruchtzubereitung", und damit auch die darin möglicherweise enthaltenen Farbstoffe und Aromen einzeln aufführen. Neben der Senkung der Deklarationsgrenze auf zwei Prozent müssen bestimmte allergieauslösende Stoffe in Zukunft auf dem Etikett auch immer angegeben werden.

In der Schweiz ist eine entsprechende Regel seit 1998 in Kraft (Schweizerische Lebensmittelverordnung (LMV) Artikel 28). Danach müssen glutenhaltiges Getreide, Milch und Milchrodukte, Eier, Fische, Krebstiere, Soja, Erdnüsse, Nüsse (alle Hartschalennüsse, wie z.B. Mandeln Baumnüsse etc.), Sesam und Sellerie ab Mengen von 1 g pro kg Fertigprodukt angegeben werden. Zusatzstoffe müssen in zusammengesetzten Zutaten immer deklariert werden. Beträgt der Anteil einer zusammengesetzten Zutat weniger als 5 % müssen nicht alle Bestandteile deklariert werden, jedoch zwingend die Zusatzstoffe, sowie die häufigen Allergene (siehe oben). Ein Schlupfloch besteht in der Schweiz jedoch immer noch: Übertragene Zusatzstoffe müssen nur deklariert werden, wenn sie im Endprodukt noch spezifisch wirksam sind, mit Ausnahme der zusammengesetzten Lebensmittel sowie Sulfite ab 10 mg pro kg (Zusatzstoffverordnung Art. 6, Absatz 3d).

64 Prozent der Verbraucher wünschen sich laut der Studie auch verbesserte Angaben über die Herkunft der Zutaten. Solche Herkunftsbezeichnungen fehlen jedoch häufig gänzlich. In der Schweiz besteht die Pflicht zur Herkunftsbezeichnung seit 1998 (LMV Art 20a).

Der Trend zur erhöhten Transparenz ist nicht neu. Verbraucherverbände und Politiker haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung ausgesprochen. Die Novellierung der 24 Jahre alten EU-Richtlinie sei ein wesentlicher Schritt. Auch nach der Umsetzung sind gemäss Studie aber noch längst nicht alle Verbraucherwünsche erfüllt.


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BB / 10.7.2003 / Seitenaufrufe: - (Autor: Dr. Bruno Baumann)

Last update: 17.05.2004

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