In der Kontroverse um den Werbe-Slogan der Krate-Kuh Lovely, "Milch macht starke Knochen" hat das Bundesgericht ein vorsorgliches Verbot für die Dauer des laufenden Verfahrens verfügt. Dies geschieht ausdrücklich "ohne jegliche präjudizierende Wirkung für den Entscheid in der Sache selber". In dem Streit geht es darum, ob es sich bei dem Slogan um eine unzulässige Heilanpreisung handelt oder nicht. Das Berner Verwaltungsgericht hat in erster Instanz nichts gesetzeswidriges darin gesehen, was der Vollzugsbehörde aber gewichtige Probleme verursacht (siehe hier). Daher wurde gegen diesen Entscheid von Seiten der Behörden beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde eingereicht. Dieses will nun im Interesse der Konsumenten möglichst bald darüber befinden, ob die umstrittene Werbung rechtlich zulässig ist oder nicht.