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Liebe Leserinnen und Leser von www.foodnews.ch...

Macht Milch nun starke Knochen oder doch nicht?

In der Kontroverse um die bekannte Katate-Kuh "Lovely" der Schweizerischen Milchproduzenten hat nun das Bundesgericht einen vorläufigen Entscheid gefällt: Der Werbespruch "Milch gibt starke Knochen" darf vorderhand nicht mehr benutzt werden.

Inhalt

Liebe Leserinnen und Leser

Wenn Sie die Kontroverse um die bekannte Karatekuh der Schweizerischen Milchproduzenten (Hyperlink setzen) mitverfolgt haben werden Sie sich wahrscheinlich wundern. Warum soll uns die lustige Kuh namens "Lovely" denn nicht sagen dürfen, "Milch gibt starke Knochen", wenn doch die Ernährungswissenschaft schon seit Jahren empfiehlt, täglich Milch- oder Milchprodukte zu konsumieren, damit unser Körper für die Erhaltung einer gesunden Knochenmasse genügend Kalzium zur Verfügung hat?

Die Verwirrung steigt noch weiter, wenn Sie z.B. auf einem Getreideriegel der Marke AVIVA (Novartis AG) lesen "Zur Erhaltung einer gesunden Knochenmasse" und sich offenbar niemand daran stört. Auch bei diesem Riegel ist die Hauptkalziumquelle ja ebenfalls die verwendete Milch.

Wo liegt hier der Unterschied? Wird hier mit verschiedenen Ellen gemessen oder gibt es doch Unterschiede, wenn zwei scheinbar das Gleiche tun?

Wenn Sie dies nicht verstehen, dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft mit dem Berner Verwaltungsgericht, welches sich mit einer entsprechenden Klage der Gesundheitsdirektion befasst hat und zu Gunsten der Schweizerischen Milchproduzenten und ihrem Werbespruch entschieden hat, so dass die Kuh ihren Spruch eben weiterhin verbreiten dürfe.

Ist Lovely bald selbst ko?Damit war jedoch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht einverstanden. Das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) hat bei der obersten Gerichtsinstanz, dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Würde dieser Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts akzeptiert, müssten nämlich wesentliche Texte der Lebensmittelgesetzgebung umgeschrieben oder ganz weggelassen werden. Angesichts der Tragweite dieses Falles lässt sich das Bundesgericht mehr Zeit zur Beurteilung, hat jedoch als vorsorgliche Massnahme entschieden, dass der Werbespruch bis auf weiteres nicht mehr verwendet werden darf.

Um was geht es denn bei dieser oberflächlich betrachtet für den Laien doch eher belanglosen Affäre?

Die gesetzgebenden Instanzen stehen schlicht vor einem Dilemma:

Einerseits haben sie die Aufgabe, den Konsumenten vor Täuschung und Gesundheitsschaden zu schützen (Lebensmittelgesetz Art 1) andererseits sollten sie die Öffentlichkeit über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz und zur Vorsorge der Gesundheit informieren (Lebensmittelgesetz Art. 12).

Was sich auf den ersten Blick als klare Aufgabe präsentiert, entpuppt sich im Detail als wahre Gratwanderung. Was sind zum Beispiel "ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse"? Wie viele wissenschaftliche Beweise braucht es, bis eine gesicherte Aussage gemacht werden darf und in welcher Form können sie gegebenenfalls kommuniziert werden? Oft ergeben wissenschaftliche Arbeiten eben nicht eindeutige Ergebnisse sondern gelten nur für die im speziellen Fall getroffene Versuchsanlage. Die Realität ist jedoch meist viel komplexer. In der Regel sind mehrer Faktoren verantwortlich. Im vorliegenden Fall geht es um die Verhütung der Knochenbrüchigkeit, in der Fachsprache "Osteoporose" genannt. Zur Entstehung der Osteoporose tragen die folgenden Faktoren bei:

  • Genetische Disposition (Vererbung)
  • Zu wenig Bewegung
  • Ungenügende Kalzium-Versorgung. Hier geht es nicht nur um die konsumierte Kalzium-Menge, sondern wie viel Kalzium der Körper effektiv aufnehmen und in die Knochen einbauen kann. Dies wiederum hängt vom individuellen Verdauungsapparat, von der Kalziumquelle, von den gleichzeitig aufgenommenen anderen Nahrungsbestandteilen sowie von einer genügenden Versorgung mit Vitamin D ab.

Die plakative Aussage "Milch gibt starke Knochen" ist also in dieser Form sehr fragwürdig, da sie nur einen (kleinen) Teil der ganzen Wahrheit umfasst. Daher ist die Vollzugsbehörde eingeschritten. Korrekt und gesetzlich zugelassen ist jedoch der Wortlaut der Novartis-Aussage "Calzium für den Erhalt einer gesunden Knochenmasse". Ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Im ersten Fall wird eine Art Gesundheitsverprechen gemacht, das in dieser verkürzten Form nicht haltbar ist, da dem Konsumenten suggeriert wird, dass er nur genügend Milch trinken muss, um sich vor Osteoporose zu schützen. Eine Interpretation, die nicht stimmt. Im zweiten Fall bezieht sich die Aussage lediglich auf eine gesicherte Beziehung zwischen dem Riegel und der Aufnahme des Inhaltsstoffes Calzium.

Würden Aussagen, wie sie die Milchproduzenten machen, widerstandslos hingenommen, so wäre die Gefahr von Missbrauch in grossem Stil unvermeidbar. Andere Branchen könnten mit gleichem Recht mit ähnlichen Gesundheitsversprechen werben, sodass am Schluss mehr Desinformation als Information entstehen würde.

Auf der anderen Seite sind die Behörden eben dazu angehalten, Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft an die Bevölkerung weiterzugeben. Es wird heute auch kaum mehr bestritten, dass wir die Gesundheit mit unserer Ernährung entscheidend beeinflussen können, und zwar im guten wie im schlechten Sinn.

Die Behörden stehen also in dem Dilemma, einerseits gesundheitsfördernde Ernährungsinformation zu betreiben und andererseits gleichzeitig sehr darauf bedacht zu sein, dass der Konsument nicht falsche oder einseitige Schlussfolgerungen zieht. Diese an sich verständliche Haltung hat aber eben auch ihre negativen Seiten.

Werden durch diese vielleicht zu starke Vorsicht bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen dem Konsumenten nicht allenfalls auch wichtige Informationen vorenthalten? Genügt es, wenn uns laufend eingetrichtert wird, mehr Gemüse und Früchte, weniger Fleisch und weniger Fett zu essen und dass wir uns überhaupt vielseitiger ernähren sollten?

Immerhin zeigt doch auch die neueste Studie in diesem Bereich, dass sich längst nicht alle an diese Empfehlungen halten, sei es weil sie nicht wollen oder weil sie aufgrund der Lebensumstände nicht können.

Auch gäbe es zu diesem Themenbereich an sich noch viel mehr zu kommunizieren. So geht man heute beispielsweise davon aus, dass die antioxidativen Vitamine A, C und E unter anderem auch vor Krebserkrankungen einen gewissen Schutz bieten. Dieser Zusammenhang wird von unzähligen Untersuchungen gestützt, auch wenn noch keine hieb- und stichfesten Beweise vorliegen.

Ist es nicht grundsätzlich störend, dass Ernährungswissenschaftler und andere informierten Leute sich allein durch ihren Wissensvorsprung besser vor Krankheiten schützen können, und sei es nur durch die Aufnahme von Vitaminpräparaten oder anderen Produkten, wie z.B. Functional Foods?

Wie immer auch der noch ausstehende Bundesgerichtsentscheid ausfallen wird, die Grundproblematik, nämlich die Verbreitung von seriöser und konsumentengerechter Ernährungsinformation, wird dadurch nicht gelöst.

Das Redaktionsteam von foodnews wird gerade deshalb auch weiterhin bemüht sein, hier substanzielle Beiträge zu leisten, die von der Sache ausgehen und nicht mit Polemik behaftet sind. Dies einfach darum, damit auch in Zukunft glückliche Kühe friedlich grasen dürfen, ohne sich um das Kalzium in ihrer Milch Sorgen machen zu müssen...



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R. Buri
Dr. Rudolf Buri

Redaktion und Verlag

Dr. Bruno Baumann
B. Baumann



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RB/BB / 10.11.2000

Last update: 22.12.2006

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